the place to live, the place to work, the place to enjoy

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Studios zur Beherbergung sowie alle weiteren für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen durch das GuestHouse Mannheim.
    2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, als sie im Voraus schriftlich vereinbart wurden.
  2. Vertragsschluss
    1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des GuestHouse Mannheim an den Kunden zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem GuestHouse Mannheim frei, diese schriftlich zu bestätigen.
    2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.
    3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Studios sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des GuestHouse Mannheim.
    4. § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Studioüberlassung und die sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen – dies gilt auch für durch ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des GuestHouse Mannheim an Dritte.
    2. Das GuestHouse Mannheim ist berechtigt, je gebuchte Übernachtung ein Deposit von 300,00 EUR für sonstige Leistungen bei Anreise zu verlangen. Bei Abreise wird über das Deposit abgerechnet.
    3. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsschluss kann das GuestHouse Mannheim dem Kunden nachberechnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate und hat das GuestHouse Mannheim auf Grund von Kostensteigerungen seine Preise angehoben, so kann es den vertraglich vereinbarten Preis um die Kostensteigerungen, maximal um 5% erhöhen.
    4. Alle Forderungen des GuestHouse Mannheim sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die Während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Das GuestHouse Mannheim ist bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen berechtigt, zusätzliche Leistungen schon während des Aufenthalts zu berechnen.
  4. Rücktritt / Stornierung
    1. Sofern mit dem Kunden kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder nach den nachstehenden Regelungen möglich ist, bedarf der Rücktritt des Kunden von den gebuchten Leistungen der schriftlichen Zustimmung des GuestHouse Mannheim. Ohne Zustimmung bleibt der Kunde zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein unabdingbares gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflichtverletzung des GuestHouse Mannheim nicht zumutbar ist.
    2. Der Kunde hat den Rücktritt dem GuestHouse Mannheim gegenüber in Textform zu erklären.
    3. Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nach den folgenden Regeln möglich:
      1. Studios
        Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 2 Tage vor dem Anreisetag möglich. In Messezeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor dem Anreisetag möglich. Konditionierte Raten, sogenannte „Non refundable“ Raten sind von dieser Regelung nicht betroffen, diese Reservierungen können nicht mehr kostenfrei storniert werden.
        Erfolgt eine Stornierung weniger als einen Tag bzw 29 Tage vor dem Anreisetag oder nimmt der Gast das bestellte Studio nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom GuestHouse Mannheim bereitgehaltene Studio zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch.
        Bei einer Stornierung werden in der Regel 80% der gebuchten Leistung des gesamten Aufenthaltes in Rechnung gestellt, bei einer nicht in Anspruch genommenen Reservierung werden 100% der gebuchten Leistung des gesamten Aufenthaltes in Rechnung gestellt.
      2. Stornierungen bei Gruppen ab 5 Personen sind gesondert der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
    4. Das GuestHouse Mannheim hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung/ Verwendung anzurechnen.
    5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  5. An- und Abreise / Zimmerbereitstellung
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Studios.
    2. Der Zimmerbezug ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich.
    3. Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung kann das GuestHouse Mannheim bei Räumung bis 16.00 Uhr bis 50% des Studiopreises, bei späterer Räumung 100% des Studiopreises verlangen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden nicht begründet. Es gilt Ziff. IV. Abs. 5.
    4. Eine Rückvergütung/ Minderung für vereinbarte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
  6. Rücktritt des GuestHouse Mannheim
    1. Wird eine vereinbarte oder nach Ziff. III Abs. 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom GuestHouse Mannheim gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das GuestHouse Mannheim zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
    2. Das GuestHouse Mannheim ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. bei höherer Gewalt, anderen vom GuestHouse Mannheim nicht zu vertretenden Umständen, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, Anmietungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen sowie gleichwertigen Gründen.
    3. Bei einem Rücktritt des GuestHouse Mannheim sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die Regelung in VIII.1. Satz 2 und Satz 3 bleibt hiervon unberührt.
  7. Pflichten des Kunden
    1. Für während der Vertragsdauer entstehende Schäden in oder an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten haftet der Kunde persönlich neben dem Verursacher, wenn das Gesetz eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht, gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
    2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten berechtigt das GuestHouse Mannheim zur fristlosen Kündigung des Vertrags, ohne dass hierdurch der Anspruch des GuestHouse Mannheim auf das vereinbarte Entgelt gegenüber dem Kunden gemindert wird.
    3. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
  8. Haftung des GuestHouse Mannheim / Verjährung
    1. Das GuestHouse Mannheim haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertragstypischer Pflichten des GuestHouse Mannheim, wenn es die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GuestHouse Mannheim beruhen.
      Einer Pflichtverletzung des GuestHouse Mannheim steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Für eingebrachte Sachen haftet das GuestHouse Mannheim entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum hundertfachen Zimmerpreis, höchstens bis zu 3.500,00 EUR. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800,00 EUR.
    2. Schadensersatzansprüche aus Weckaufträgen sind ausgeschlossen.
    3. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben und nicht länger als 6 Monate aufbewahrt.
    4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der GuestHouse Mannheim Tiefgarage – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrvertrag zustande.
      Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem GuestHouse Mannheim - Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das GuestHouse Mannheim nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ziff. 1 dieses Absatzes gilt entsprechend.
    5. Alle Ansprüche gegen das GuestHouse Mannheim verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  9. Anpassungsklausel
    • Das GuestHouse Mannheim behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom GuestHouse Mannheim schriftlich bestätigt wurden.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des GuestHouse Mannheim.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des GuestHouse Mannheim. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Mithin vereinbaren die Parteien, dass Gerichtsstand der Sitz des GuestHouse Mannheim ist.
    4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in wirtschaftlich und rechtlicher Sicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.

    Reservierungsanfrage: Tel.: +49 621-123474 0 / Fax.: +49 621-123474 74

    Rezeptionszeiten: Montag-Freitag von 07:00 - 20:00 Uhr
    Samstag sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8:00 - 12:00 Uhr

    Sollten Sie außerhalb unserer Rezeptionszeiten anreisen, kontaktieren Sie uns bitte.